FAQs für Melder

Was bedeutet ein Widerspruch?

Ein Widerspruch kann sich nur gegen die dauerhafte Speicherung der klinischen Daten mit Ausnahme der Daten für die epidemiologische Krebsregistrierung richten. Nach einem Widerspruch können die Patienten keine Auskunft zu ihren im Register gespeicherten Daten bekommen, sie können den Widerspruch nicht rückgängig machen und ihre Daten können nicht mehr in Untersuchungen zur Qualität in der [...]

Wie werden Krebsregistermeldungen vergütet?

Für jede nach Maßgabe der landesrechtlichen Regelungen (KrebsRG M-V und KrebsRegMeldVO M-V) vollständige Meldung wird den meldenden Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern vom Krebsregister M-V nach § 65c Abs. 6 Satz 1 SGB V eine Meldevergütung als Aufwandsentschädigung gezahlt. Bitte beachten Sie, dass die Meldevergütung nur für vollständige Meldungen gezahlt werden darf.  Der Vergütungsanspruch der meldenden [...]

Was soll bei fehlender Information zur Krankenkasse angegeben werden?

Besteht für die/den Patientin/en keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und ist keine private Krankenversicherung oder ein weiterer Kostenträger mit entsprechender IK-Nummer bekannt, so ist anstelle der Krankenkassen-IK-Nummer des Kostenträgers ein Ersatzkode zu melden. Dieser kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Versichertengruppe Ersatzcode Selbstzahler 970000011 Kostenträger ohne IK-Nummer (z.B. Gefängnisinsasse) 970001001 Asylbewerber 970100001 Privatversichert, unbekannt 970000022 Keine Angabe [...]

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Alle Meldungen werden grundsätzlich an die zuständigen Registerstellen versandt. Dabei besteht eine Meldung sowohl aus Identitätsdaten (§ 2 Abs. 1 KrebsRG M-V),  meldungsbezogenen Daten (§ 2 Abs. 2 KrebsRG M-V) und klinischen Daten (§ 2 Abs. 3 KrebsRG M-V). Die Identitätsdaten werden separat in der Treuhandstelle gespeichert, verschlüsselt und verwaltet. Die Treuhandstelle besitzt keinen Zugriff [...]