Das Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern

Im Krebs­register Mecklenburg-Vorpommern werden die personen­bezogenen Daten und Gesundheitsdaten von Krebs­patienten verarbeitet, die ihren Wohnsitz in M-V haben oder in M-V behandelt wurden. Dies sind alle Daten, die zur jeweiligen Erkrankung erfasst wurden. Hierzu gehören insbesondere Diagnosen, Befunde sowie Angaben über Be­hand­lungen und zum Krankheit­sverlauf.
Zum Schutz der Patienten-Daten werden unter­schiedliche Verarbeitungs­schritte auf die drei Ein­richtungen des Registers aufgeteilt, die im Folgenden vorgestellt werden.

Registerstellen gGmbH

Die Registerstellen gGmbH ist eine Ausgründung der Universitätskliniken Mecklenburg Vorpommern. Mit ihrer fachlichen Expertise stellen die Mitarbeiter an den drei Betriebsstätten die Schnittstelle für die behandelnden Ärzte dar. Entsprechend des Krebsregistrierungsgesetz M-V werden fortlaufend Daten über das Auftreten, die fachübergreifende Behandlung, die Nachsorge und den Verlauf von Krebserkrankungen von den Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten, die an der Behandlung von Patienten mit malignen Erkrankungen beteiligt sind, erfasst. Für die Tumordokumentation ist jeweils die Betriebsstätte zuständig, in deren Einzugsbereich die Therapie der Tumorerkrankung des Patienten stattgefunden hat (Behandlungsortbezug). Die dokumentierten Daten können von den behandelnden Ärzten eingesehen werden und liefern  einen detaillierten Überblick über den gesamten Therapieverlauf.  Dieser zusätzliche Informationsgewinn unterstützt den Arzt in seinem (Be-)Handlungskonzept. Zu diesem Zweck ist eine Plausibilitätsprüfung aller eingehenden Meldungen durch die Registerstellenmitarbeiter unabdingbar.  Die  Datenübermittlung von den behandelnden Einrichtungen an die Registerstellen gGmbH  ist nach dem  Krebsregistrierungsgesetz M-V für alle behandelnden Ärzte und Zahnärzte sowie Pathologen verpflichtend. Die Patienten sind vom behandelnden Arzt über die durchzuführende Meldung und ihr  Widerspruchsrecht (§ 4 Abs. 2 KrebsRG M-V) aufzuklären. Die Unterrichtung über den Inhalt der Meldung, deren weitere Verarbeitung und Nutzung sowie das Widerspruchsrecht erfolgt durch Aushändigung eines vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit entworfenen Informationsblattes und ist schriftlich zu dokumentieren.

Die Aufgaben der Registerstellen gGmbH umfassen im Detail:

  • die personenbezogene Erfassung der Daten aller in einem regional festgelegten Einzugsgebiet stationär und ambulant versorgten Patientinnen und Patienten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von bösartigen Neubildungen,
  • Bereitstellung personenbezogener Daten des Tumorverlaufs für mitbehandelnde Ärzte und zur Förderung der interdisziplinaren, direkt patientenbezogenen Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung,
  • Nachverfolgung und Beratung bei unvollständigen/ nicht plausiblen Meldungen
  • die Erfassung von Daten für die epidemiologischen Krebsregister,
  • die Beteiligung an der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung die Zusammenarbeit mit Zentren in der Onkologie,
  • die Bereitstellung notwendiger Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung.

Ansprechpartner:

Einzugsgebiet Rostock/Schwerin:

Prüfärztin:
Dr. med. H. Zettl (Tel: 0381/4949070)

Med. Dokumentation – PLZ 18000-18379 / 17160-17179 / 19000-23999:
Simone Herrmann (Tel: 0381/494 9073)
Anke Dammann (Tel: 0381/494 9072)
Carolin Hallmann (Tel: 0381/494 9079)
Franziska Lorz (Tel: 0381/494 9088)
Sabrina Bergmann (Tel: 0381/494 9067)
Simone Rupp (Tel: 0381/494 9071)
Petra Müller (Tel: 0381/494 9093)
Dirk Bielefeldt (Tel: 0381/494 9031)
Wiebke Vanheiden (Tel: 0151/108 393 79)

Einzugsgebiet Greifswald/Neubrandenburg:

Prüfärztin:
Dr. med. U. Flintzer (Tel: 0395/775 2732)

Med. Dokumentation – PLZ 17100-17159 / 17180-17509 / 18400-18609:
Cindy Müller (Tel: 03834/86 5872)
Sven Orminski (Tel: 03834/86 5868)
Andre Quaas (Tel: 03834/86 5896)
Nora Dähnn (Tel: 03834/86 5892)
Kathrin Gräf (Tel: 03834/86 7446)

Treuhandstelle

In der Unabhängigen Treuhand­stelle (THS) werden Verfahren zum Abgleich von Identitäts­daten angepasst und weiterentwickelt. Diese sind erforderlich, um zu ermitteln, ob Personen mit Krebserkrankungen in verschiedenen Einzugs­bereichen der Register­stellen erfasst wurden. In der THS wird dazu eine standort­über­greifende Patienten­liste, der sog. Master Patient Index aufgebaut. Das Vorgehen bei Fällen, in denen Unsicherheit besteht, ob es sich tatsächlich um ein und dieselbe Person oder aber um zwei verschiedene Personen handelt, wird in dem Datenschutz­konzept für die THS des Krebsregisters definiert und die datenschutz­gerechte Umsetzung der Pseudonymisierung beschrieben.
Bei schriftlichem Widerspruch eines Patienten informiert die Treuhandstelle die betreffende/n Registerstelle/n, so dass dort vorliegende und auch gegebenenfalls später noch dort eingehende Meldungen zu der Person in der Register­stelle gelöscht und nicht an die Zentralstelle weitergeleitet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Daten zur epidemiologischen Krebs­registrierung, deren Verarbeitung nicht widersprochen werden kann. Durch die Treuhandstelle ist ebenfalls eine ordnungsgemäße Löschung in der Zentralstelle der Krebsregistrierung zu veranlassen, wenn eine Meldung bereits erfolgt war und Daten dort gespeichert wurden. Die Person wird von der Treuhandstelle schriftlich über die erfolgte Löschung unterrichtet und die meldende Stelle nachrichtlich durch Übersendung einer Kopie informiert.
Damit die Treuhandstelle diese Aufgaben wahrnehmen kann, werden die Identitätsdaten bei schriftlichem Widerspruch einer Person gespeichert. Würden diese gelöscht, könnte bei später eingehenden Meldungen zu derselben Person nicht mehr nachvollzogen werden, dass diese einer weiteren Verarbeitung und Speicherung ihrer Daten bereits widersprochen hat.

Das Krebsregistrierungs­gesetz sieht einen vierteljährlichen Abgleich der in den Registerstellen erhobenen Daten mit den Meldeämtern vor, um den Vitalstatus der Patienten zu aktualisieren und Adress­änderungen zu ermitteln (§ 13 Abs. 2 KrebsRG M-V)]. Bei Aktualisierungs- oder Überprüfungs­bedarf ist auch ein früherer Abgleich möglich. Die Treuhandstelle führt den Melde­amts­abgleich durch und leitet die Informationen an die jeweiligen Register­stellen weiter. Hierfür besteht ein Zugriff auf die elektronische Melderegisterauskunft (eMRA) beim Daten­verarbeitungs­zentrum (DVZ M-V GmbH) in Schwerin.

  • Verarbeitung und Weiterleitung eingehender schriftlicher Widersprüche der Patienten
  • bei Widerspruch: Veranlassung der Löschung der Daten in der Registerstellen und ZKR und anschließend Informierung der meldenden Stelle und schriftliche Unterrichtung des Patienten über die Umsetzung
  • Unterstützung der Registerstellen bei dem Melderegisterabgleich
  • Verarbeitung von Leichenschauscheinen
  • Ermöglichung der Re-Identifizierung pseudonymisierter Daten unter klar definierten Bedingungen zur Nachverfolgung

Ansprechpartner

Sarah Theen, M.Sc.
Unabhängige Treuhandstelle
der Universitätsmedizin Greifswald, K.d.ö.R.
Ellernholzstr. 1-2
17475 Greifswald
Tel.: 03834/86 7522
Fax: 03834/ 86 6843
E-Mail: treuhandstelle@krebsregister-mv.de

Prof. Ulf Glende
Konzerndatenschutzbeauftragter
Informationssicherheitsbeauftragter
Universitätsmedizin Greifswald
Walter-Rathenau-Straße 49
17475 Greifswald
Tel.: 03834/ 86 22319
Datenschutz-umg@med.uni-greifswald.de

Zentralstelle

Zu den Hauptaufgaben der Zentralstelle (ZKR) gehören (1) die registerübergreifende Qualitäts- und Vollständigkeitssicherung der Daten der Registerstelle sowie (2) die standortübergreifende Datenauswertung zu onkologisch relevanten Fragestellungen auf Anregung von Akteuren im Kontext der onkologischen Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Die in der ZKR erstellten Auswertungen dienen der onkologischen Qualitätssicherung und sollen zur Erhöhung der Wirksamkeit und Effizienz der Krebsdiagnostik und -behandlung in Mecklenburg-Vorpommern beitragen. Die Auswertungen werden von einem Beirat koordiniert, dem neben Vertretern des Registers jeweils ein Vertreter der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Ärztekammer, der Zahnärztekammer und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit angehören. Die Registerstelle ist in alle Auswertungen eng einbezogen und erhalten zeitnah alle Ergebnisse. Zudem können sie weiterhin jederzeit für ihre jeweiligen Einzugsgebiete eigene Auswertungen der Tumordaten vornehmen.
Die Registerstelle hat jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf alle von ihnen an die ZKR übermittelten Daten. Dabei hat jede Betriebsstätte Zugriff auf die Daten des eigenen Einzugsbereiches. Bei gemeinsam von mehreren Betriebsstätten geführten Patienten (aufgrund bspw. Wechsel des Wohn- oder Behandlungsortes) sind alle Betriebsstätten, an denen der Patient geführt wird, berechtigt alle Daten zu dem jeweiligen Patienten einzusehen.
Für die Berichterstattung auf Bundeslandebene sowie für gezielte Auswertungen zu konkreten Fragestellungen ist die Gründung von Arbeitsgruppen bestehend aus klinischen Spezialisten des Landes vorgesehen. Die meldenden Leistungserbringer erhalten von der ZKR über die tumorspezifischen Arbeitsgruppen regelmäßige Auswertungen zu ihrer eigenen Versorgungsaktivität und zu patientenbezogenen Qualitätsindikatoren. Die ZKR unterstützt mit Berichten und Analysen die kooperative und einvernehmliche Beseitigung von möglichen Qualitätsdefiziten oder Unterschieden in der Versorgungsqualität.
Insgesamt unterstützt die zentrale Datenzusammenführung die Optimierung der Datenqualität und stellt gleichzeitig eine Verfügbarkeit aller Daten für die Registerstelle her. Ziel ist der Aufbau und die Fortschreibung einer landesweiten konsolidierten Datenbasis. Aufgaben der ZKR im Bereich der Qualitäts- und Vollständigkeitssicherung der Daten sind:

  • Unterstützung der Registerstelle bei der Implementation von landesweit einheitlichen Dokumentationsstandards, Kodieralgorithmen, SOPs etc.
  • Zusammenführung mehrerer Meldungen zu einem Patienten im Zeitverlauf sowie aus verschiedenen Registern (Record linkage) und landesweiter Dopplerausschuss
  • Speicherung und Archivierung der Datenbestände unter Sicherstellung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • automatisierte Prüfung der Plausibilität, Konsistenz und Vollständigkeit sowie Unterstützung manueller Prüfungen; permanente, automatisierte Überwachung ausgewählter Qualitätsindikatoren
  • Historisierung (vollständige Dokumentation aller Änderungen an den Daten auf Datensatz- und Variablenebene mit Nachweis des geänderten Wertes, der ändernden Person, Grund und Zeitpunkt der Veränderung), Etablierung des Versionsmanagements (Verwaltung von Versionen des gesamten Datenbestandes oder logisch getrennter Teildatenbestände sowie der verwendeten Software derart, dass durch einfache technische Maßnahmen der Zustand zu einem beliebigen Zeitpunkt vollständig reproduziert werden kann)

Für die onkologische Qualitätssicherung sind zusammengefasst die folgenden Aufgaben zu bearbeiten:

  • landesweite registerübergreifende Datenauswertungen zur Inzidenz und Qualitätssicherung der Behandlung von Krebserkrankungen (Prozessqualität, z.B. anonymisierte Benchmarking-Analysen zur Leitlinienkonformität; Ergebnisqualität, z.B. Überlebenszeit und progressionsfreie Zeit)
  • regelmäßige Berichterstattung an den Beirat und Bereitstellung der Ergebnisse für Patienten und Leistungserbringer
  • über tumorspezifische Arbeitsgruppen regelmäßige Rückmeldung der Auswertungsergebnisse zur Versorgungsaktivität und zu patientenbezogenen Qualitätsindikatoren an die meldenden Leistungserbringer
  • Unterstützung bei der Erkennung möglicher Defizite der regionalen Versorgung (ambulant/stationär) und deren Beseitigung in einem internen Kommunikations- und Qualitätsentwicklungs-Prozess mit den Leistungserbringern

Für Forschungszwecke können landesweit qualitätsgesicherte Daten in anonymisierter Form (eine Zuordnung zu den Identitätsdaten in der THS ist nicht mehr möglich) oder pseudonymisierter Form (eine Zuordnung zu den Identitätsdaten in der THS kann unter genau definierten Bedingungen für spezifische Fragestellungen, z.B. Vitalstatus-Follow up, zur Re-Identifikation der Patienten datenschutzgerecht hergestellt werden) im Einvernehmen mit dem Beirat ausgegeben werden. Die Herausgabe wird auf einen schriftlichen begründeten Antrag vom Beirat geprüft und bei Vorliegen aller Voraussetzungen genehmigt.
Für im Rahmen verschiedener Forschungsvorhaben (intern und extern) bereitgestellte Datensätze werden jeweils unterschiedliche Pseudonyme erzeugt (für jedes Forschungsvorhaben separate Zweitpseudonymisierung). Dadurch wird verhindert, dass an Dritte herausgegebene Daten extern unkontrolliert zusammengeführt werden können. Für Forschungsprojekte werden keine Melderdaten herausgegeben.
Die Aufgaben der ZKR umfassen in Bezug auf die Zentralisierung des GTDS:

  • Administration der Server-Instanzen einschließlich Konfiguration, Überwachung und Durchführen von Systemupdates
  • Administration der Terminalserver-Anwendung Citrix-XenApp und die dazugehörige Nutzerverwaltung
  • technischer Ansprechpartner für die Registerstellen
  • Administration des GTDS und der dazugehörigen Oracle-Datenbank, einschließlich der Nutzerverwaltung und der Installation GTDS-spezifischer Updates und Patches
  • Automatischer Datenexport bzw. –import an die Unabhängige Treuhandstelle (THS) und in die Datenbank der ZKR nach KlinKrebsRG M-V §3

Ansprechpartner

Leitung: Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann

Koordination: Dr. Kerstin Weitmann

Institut für Community Medicine
Ellernholzstr. 1-2
17475 Greifswald
Tel.: 03834/ 86 7772
Fax: 03834/ 86 6919
E-Mail: zentralstelle@krebsregister-mv.de

Fragen zur Datenauswertung

Dr. Kerstin Weitmann
Tel.: 03834/ 86 7772

Fragen zur Abrechnung

Maria Nicolaides
Tel.: 03834/ 86 22703

Nora Schlewitt
Tel.: 03834/ 86 5683

Fachaufsicht und Beirat

Fachaufsicht

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V

Referat Zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung

19048 Schwerin

Hausanschrift: Werderstraße 124, 19055 Schwerin

www.regierung-mv.de

Beirat

Zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung der Klinischen Krebsregistrierung in M-V wurde ein Beirat gemäß §10 des Krebsregistrierungsgesetzes M-V eingerichtet.

Behördlicher Datenschutz

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für das klinische Krebsregister M-V ist:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

www.datenschutz-mv.de