Meldeanlässe
Eine Meldung ist bei folgenden Meldeanlässen an die zuständige Registerstelle zu tätigen. Sie sind in der Krebsregistrierungsverordnung vom 08.12.2016 (KrebsRegMeldVO M-V) näher erläutert:
- Stellung der Diagnose nach hinreichender klinischer Sicherung (Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden)
- histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose
- Beginn oder Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, medikamentöse Therapie, lokale ablative Verfahren und abwartende Therapiekonzepte)
- Feststellung einer therapierelevanten Änderung des Erkrankungsstatus
- Ergebnis der Nachsorge
- Tod des Patienten oder der Patientin, unabhängig davon, ob der Tod infolge der Krebserkrankung eingetreten ist
Bei C44/D04 sind die Meldeanlässe Nr. 4 und 5 nicht zu tätigen.
Aufwandsentschädigung

Abrechnung
Zentralstelle der Krebsregistrierung
c/o Universitätsmedizin Greifswald
Ellernholzstr. 1 – 2
17475 Greifswald
E-Mail: kkrmv.abrechnung@uni-greifswald.de
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung
Maria Nicolaides
Tel.: 03834-86-22703