Meldeanlässe

Eine Meldung ist bei folgenden Meldeanlässen an die zuständige Registerstelle zu tätigen. Sie sind in der Krebsregistrierungsverordnung vom 08.12.2016 (KrebsRegMeldVO M-V) näher erläutert:

  1. Stellung der Diagnose nach hinreichender klinischer Sicherung (Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden)
  2. histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose
  3. Beginn oder Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, medikamentöse Therapie, lokale ablative Verfahren und abwartende Therapiekonzepte)
  4. Feststellung einer therapierelevanten Änderung des Erkrankungsstatus
  5. Ergebnis der Nachsorge
  6. Tod des Patienten oder der Patientin, unabhängig davon, ob der Tod infolge der Krebserkrankung eingetreten ist

Bei C44/D04 sind die Meldeanlässe Nr. 4 und 5 nicht zu tätigen.

Aufwandsentschädigung

Abrechnung

Zentralstelle der Krebsregistrierung
c/o Universitätsmedizin Greifswald
Ellernholzstr. 1 – 2
17475 Greifswald

E-Mail: kkrmv.abrechnung@uni-greifswald.de

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung

Maria Nicolaides
Tel.: 03834-86-22703