Meldeanlässe
Eine Meldung ist bei folgenden Meldeanlässen an die zuständige Registerstelle zu tätigen.
Sie sind in der Krebsregistrierungsverordnung vom 21.12.2021 ( KrebsRegMeldVO M-V ) näher erläutert:
- Stellung der Diagnose nach hinreichender klinischer Sicherung (Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden)
- histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose
- Beginn oder Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, medikamentöse Therapie, lokale ablative Verfahren und abwartende Therapiekonzepte)
- Feststellung einer therapierelevanten Änderung des Erkrankungsstatus
- Ergebnis der Nachsorge
- Tod des Patienten oder der Patientin, unabhängig davon, ob der Tod infolge der Krebserkrankung eingetreten ist
Bei C44/D04 sind die Meldeanlässe Nr. 4 und 5 nicht zu tätigen.
NEU: Bei Präkanzerosen der Cervix uteri ist CIN 2 ab sofort nicht mehr meldepflichtig! (siehe)
Aufwandsentschädigung
| Meldeanlass | Zu melden als | Vergütung mit Leistungsdatum bis zum 31.01.2024 | Vergütung mit Leistungsdatum ab dem 01.02.2024 |
| 1. Stellung der Diagnose einer Tumorerkrankung nach hinreichender klinischer Sicherung | Diagnose | 18,00 € | 19,50 € |
| 2. Histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose | Histologie | 4,00 € | 4,50 € |
| 3. Beginn oder Abschluss einer therapeutischen Maßnahme, auch Abbruch oder Ablehnung | Therapie (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie) | 5,00 € | 9,00 € |
| 4. Änderung des Erkrankungsstatus (Auftreten von Rezidiven, Metastasen) | Verlauf (Statusänderung)* | 8,00 € | 9,00 € |
| 5. Ergebnis der Nachsorge gemäß Leitlinie | Verlauf (Statusmeldung)* | 8,00 € | 9,00 € |
| 6. Tod des Patienten oder der Patientin | Abschluss | 5,00 € | 9,00 € |
* Bei C44/D04-Diagnosen, die nicht zu den prognostisch ungünstigen nicht-melanozytären Hauttumoren gehören, sind die Meldeanlässe Nr. 4 und Nr. 5 nicht zu tätigen. Für vollständige Meldungen wird einmalig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6.50€ ausgezahlt.
Abrechnung
Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern gGmbH
Ellernholzstr. 1-2
17489 Greifswald
E-Mail: abrechnung@landeskrebsregister-mv.de
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung
S. Jacobs
Tel.: 03834/ 86 5683
O. Ohl
Tel.: 03834/ 86 22703