Für Melder

Die klinische Krebsregistrierung dient der möglichst lückenlosen Erfassung von Krebserkrankungen sowie deren Verlauf und Therapie mit der Zielstellung der Verbesserung der Qualität der ambulanten und stationären onkologischen Versorgung.
Die klinische Krebsregistrierung erfolgt auf der Grundlage des bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes für Tumorkranke und ihn ergänzender Module flächendeckend sowie möglichst vollzählig (§ 65c Abs. 1 Satz 3). Die Patienten sind über die geplante bzw. durchgeführte Meldung zu unterrichten und haben ein Widerspruchsrecht. Die Unterrichtung über den Inhalt der Meldung, die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten und das Widerspruchsrecht erfolgt durch Aushändigung eines Informationsblattes und ist schriftlich zu dokumentieren. Pathologen, die mangels des unmittelbaren Patientenkontaktes die Unterrichtung nicht durchführen können, unterliegen dennoch der Meldepflicht; sie sind verpflichtet, den Arzt oder Zahnarzt, auf dessen Veranlassung hin sie tätig wurden, über die erfolgte Meldung zu informieren.
Die Finanzierung der Krebsregister erfolgt überwiegend aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung.

Melderportal
Meldepflicht
Meldeanlässe
Melderschulungen
Dokumentations-hinweise

Melderbetreuer der Registerstellen

Rostock

Sabrina Bergmann
c/o Universitätsmedizin Rostock
Tel.: 0381/494 9067
E-Mail: Sabrina.Bergmann@krebsregister-mv.de

Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie
Südring 75
18059 Rostock
Tel.: 0381/494 9070
Fax: 0381/494 9074

Rostock

Carolin Hallmann
c/o Universitätsmedizin Rostock
Tel.: 0381/494 9079
E-Mail: Carolin.Hallmann@krebsregister-mv.de

Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie
Südring 75
18059 Rostock
Tel.: 0381/494 9070
Fax: 0381/494 9074

Greifswald

Cindy Müller
c/o Universitätsmedizin Greifswald
Tel.: 03834/86 5872
E-Mail: Cindy.Mueller@med.uni-greifswald.de

Universitätsmedizin Greifswald
Ellernholzstr. 1-2
17487 Greifswald
Tel.: 03834/86 5892
Fax: 03834/86 5897

Übermittlungswege der Meldungen

Ihnen stehen verschiedene Wege zur Übermittlung Ihrer Meldungen an das Krebsregister zur Verfügung. Das Krebsregistrierungsgesetz M-V sieht ab dem 01.01.2022 vor, dass Meldungen ausschließlich in strukturierter und elektronischer Form an das Krebsregister zu übermitteln sind. 

Folgende Meldewege stehen Ihnen zur Verfügung:

  • browserbasierte Meldung über das Meldeportal und
  • Meldeportal-UploadClient (XML-Schnittstelle)
  • Strukturierte Arztbrief gemäß Vorlage als PDF-Upload nach Vereinbarung zwischen den Meldeverpflichteten und dem Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern, unter Einbehalt eines festgelegten Anteils der Meldevergütung vom Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern als Gebühr für erhöhten Bearbeitungsaufwand