Willkommen beim Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern

Vorübergehende technische Störung des Melderportals

Sehr geehrte Melderinnen und Melder,

 am Montag, den 12. Oktober 2026, ist eine IT-Sicherheitsstörung aufgetreten. Aus Sicherheitsgründen sind das Melderportal sowie Teile der IT-Systeme des Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern derzeit vorsorglich nicht erreichbar.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Störung wurden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet. Unsere IT arbeitet gemeinsam mit den beteiligten IT-Dienststellen intensiv an der technischen Prüfung und Wiederherstellung der Systeme. 

Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Hinweise darauf vor, dass Daten aus den Systemen des Krebsregisters abgeflossen sind. Die betroffenen Server wurden vorsorglich vom laufenden Betrieb isoliert und werden derzeit umfassend technisch geprüft. Aus diesem Grund ist eine Datenübermittlung über das Melderportal aktuell nicht möglich. Bitte stellen Sie geplante Meldungen bis zur Wiederinbetriebnahme der Systeme zurück. 

Sollten Ihnen aufgrund der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit Fristüberschreitungen bei der Übermittlung von Meldungen entstehen, werden wir dies selbstverständlich berücksichtigen. 

Sobald das Melderportal wieder regulär erreichbar ist, werden wir sie umgehend hier auf dieser Seite informieren.

 Bei dringenden Fragen oder Anliegen erreichen Sie uns weiterhin per E-Mail oder telefonisch.

 Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 Ihr Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern

Das Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern wurde zum 01.01.2026 durch das Land M-V als Alleingesellschafter von den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald übernommen. Aufgrund dieser Organisationsformänderung ist auch eine umfängliche Umstellung der IT notwendig. Dies schließt auch den Prozess der Abrechnung im Krebsregister mit ein. Hierdurch kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Meldevergütung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und arbeiten mit Nachdruck an der Wiederherstellung der reibungslosen Abläufe.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern

Das bundesweit geltende Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) ist am 9. April 2013 in Kraft getreten. Ziel des KFRG ist es unter anderem, die Qualität der onkologischen Versorgung mit Hilfe flächendeckend etablierter Klinischer Krebsregister zu verbessern. Dafür legt das Gesetz die Aufgaben aller Klinischen Krebsregister fest und schafft einen Rahmen für die Vereinheitlichung der Arbeit. Die konkreten gesetzlichen Bestimmungen und datenschutzrechtlichen Regelungen für die Einrichtung und / oder den Betrieb der Klinischen Krebsregister sind jedoch auf Landesebene festzulegen und zu gestalten. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und Wahrung von Datenschutz und Patientenrecht werden die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern auf unterschiedliche Einrichtungen aufgeteilt. Die Einrichtungen selbst sowie die gemeinsamen und speziellen Aufgaben im Rahmen der Krebsregistrierung werden auf diesen Seiten vorgestellt und beschrieben.

Wenn Sie ein Arzt oder ein Ärztin sind, erfahren Sie hier alles zu Ihrer gesetzlichen Meldepflicht.

Als Patient oder Angehöriger erfahren Sie hier alles zur Krebsregistrierung in M-V und finden Ihren Ansprechpartner.

Sprechstunde

Ab dem 30.03.2022 bieten wir Ihnen in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr eine Telefonsprechstunde mit den Melderbetreuern der Registerstellen an.  Mögliche Termine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der Seite „Für Melder“.

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