Besteht für die/den Patientin/en keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und ist keine private Krankenversicherung oder ein weiterer Kostenträger mit entsprechender IK-Nummer bekannt, so ist anstelle der Krankenkassen-IK-Nummer des Kostenträgers ein Ersatzkode zu melden. Dieser kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Versichertengruppe Ersatzcode
Selbstzahler 970000011
Kostenträger ohne IK-Nummer (z.B. Gefängnisinsasse) 970001001
Asylbewerber 970100001
Privatversichert, unbekannt 970000022
Keine Angabe zum Kostenträger 970000099