Alle Meldungen werden grundsätzlich an die zuständigen Registerstellen versandt. Dabei besteht eine Meldung sowohl aus Identitätsdaten (§ 2 Abs. 1 KrebsRG M-V),  meldungsbezogenen Daten (§ 2 Abs. 2 KrebsRG M-V) und klinischen Daten (§ 2 Abs. 3 KrebsRG M-V). Die Identitätsdaten werden separat in der Treuhandstelle gespeichert, verschlüsselt und verwaltet. Die Treuhandstelle besitzt keinen Zugriff auf die klinischen Daten. In der Zentralstelle der Krebsregistrierung (ZKR) werden die verschlüsselten klinischen Daten und meldungsbezogene Daten gespeichert und für Auswertungen im Zuge der Qualitätssicherung in der Onkologie verwendet.