Aktuelles

CancerQualityHub 04.11.2025

Am 04.11.2025 laden der Deutsche Krebsregister e.V. (DKR) und die Plattform § 65c zum ersten CancerQualityHub ein. Es werden Daten und Ergebnisse zur onkologischen Versorgungsqualität aus den deutschen Landeskrebsregistern zentral gebündelt und im nationalen Kontext präsentiert werden. Im Fokus dieser ersten Fachveranstaltung werden Daten zu Kopf-Hals-Tumoren präsentiert.

Alle Informationen zum Programm oder zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.dkr.de/cancerqualityhub

Sie können sich diesen spannenden Termin schon einmal im Kalender vormerken. Eine Teilnahme ist vor Ort in Berlin oder digital möglich. Der Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich der onkologischen Versorgungsqualität – sowohl zwischen einzelnen Leistungserbringenden als auch zwischen den Bundesländern – im Sinne eines Benchmarkings.

Melderschulung 19.11.2025

Systemerkrankungen und systemische Therapien: Besondere Regelungen in der ICD- 10 und ICD-O Klassifikation, Erfassung von Transformationen, Mehrfachdiagnosen und Rezidiven

Ort: digital (Einwahldaten: werden nach Anmeldung übermittelt) -> Anmeldung

Melderschulung 24.09.2025

Schulung von Verlaufsmeldungen: Was ist als Statusänderung und Statusmeldung zu melden? Welche Nachsorgezeiträume sind zu melden?

Zeit: 13.30-15.30 Uhr
Ort: digital (Einwahldaten: werden nach Anmeldung übermittelt) -> Anmeldung

Melderschulung 17.09.2025

Starterworkshop: Basiswissen KR M-V und Dokumentation

Zeit: 13.30-15.30 Uhr
Ort: digital (Einwahldaten: werden nach Anmeldung übermittelt) -> Anmeldung

Vergütung für Meldungen ans Krebsregister wird erhöht

Für die Meldung an das Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern erhalten meldende Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung. Zum 01.02.2024 greift die neue Meldevergütungsvereinbarung und löst damit die durch Schiedsspruch am 24.02.2015 nach § 65c Abs. 6 Satz 8 SGB V festgelegte Vergütungshöhe ab. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinbarung am 9. Januar 2024. Für alle Meldeanlässe wurde die Vergütung erhöht.

Ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung ist das Leistungsdatum des Meldeanlasses. Für Diagnosen und Behandlungen, die ab dem 01.02.2024 durchgeführt werden, gilt die erhöhte Vergütung. Meldungen zu Leistungen, die vor diesem Datum stattfanden, werden nach der alten Vergütung abgerechnet. Als Leistungsdatum wird das Datum bezeichnet, an dem die Behandlung bzw. Leistung des jeweiligen Meldeanlasses durchgeführt wurde. Bei Meldung z.B. einer Erstdiagnose ist es das Diagnosedatum, bei einem Pathologiebefund ist es das Befunddatum, bei einer Operation ist es das Operationsdatum, bei Strahlen- bzw. systemischen Therapien ist es das Beginn- bzw. Enddatum, bei Abschluss ist es das Sterbedatum und beim Verlauf ist es das Untersuchungsdatum.

Die Vergütungshöhen nach Meldeanlass sind in der folgenden Übersicht aufgeführt.

 

Meldeanlass Vergütung mit Leistungsdatum bis zum 31.01.2024 Vergütung mit Leistungsdatum ab dem 01.02.2024
Diagnose 18,00 € 19,50 €
Pathologische Diagnosesicherung 4,00 € 4,50 €
Therapie- und Abschluss 5,00 € 9,00 €
Verlauf 8,00 € 9,00 €

 

Die Erkenntnisse aus den Daten sollen in die Verbesserung der Versorgung krebskranker Patientinnen und Patienten fließen. Die neue Meldevergütungsvereinbarung ist auf den Seiten des Krebsregisters hinterlegt.