Für die Meldung an das Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern erhalten meldende Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung. Zum 01.02.2024 greift die neue Meldevergütungsvereinbarung und löst damit die durch Schiedsspruch am 24.02.2015 nach § 65c Abs. 6 Satz 8 SGB V festgelegte Vergütungshöhe ab. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinbarung am 9. Januar 2024. Für alle Meldeanlässe wurde die Vergütung erhöht.

Ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung ist das Leistungsdatum des Meldeanlasses. Für Diagnosen und Behandlungen, die ab dem 1. Februar 2024 durchgeführt werden, gilt die erhöhte Vergütung. Meldungen zu Leistungen, die vor diesem Datum stattfanden, werden nach der alten Vergütung abgerechnet. Als Leistungsdatum wird das Datum bezeichnet, an dem die Behandlung bzw. Leistung des jeweiligen Meldeanlasses durchgeführt wurde. Bei Meldung z.B. einer Erstdiagnose ist es das Diagnosedatum, bei einem Pathologiebefund ist es das Befunddatum, bei einer Operation ist es das Operationsdatum, bei Strahlen- bzw. systemischen Therapien ist es das Beginn- bzw. Enddatum, bei Abschluss ist es das Sterbedatum und beim Verlauf ist es das Untersuchungsdatum.

Die Vergütungshöhen nach Meldeanlass sind in der folgenden Übersicht aufgeführt.

 

Meldeanlass Vergütung mit Leistungsdatum bis zum 31.01.2024 Vergütung mit Leistungsdatum ab dem 01.02.2024
Diagnose 18,00 € 19,50 €
Pathologische Diagnosesicherung 4,00 € 4,50 €
Therapie- und Abschluss 5,00 € 9,00 €
Verlauf 8,00 € 9,00 €

 

Die Erkenntnisse aus den Daten sollen in die Verbesserung der Versorgung krebskranker Patienten fließen. Die neue Meldevergütungsvereinbarung ist auf den Seiten des Krebsregisters hinterlegt.