Dokumentation von nicht-melanotischen Hauttumoren
Nicht melanotische Hauttumoren (C44.*, D04*) sind im §65c Abs. 4 SGBV von der Vergütungspauschale ausgeschlossen. Die Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung erfolgt ab dem 01.01.2022 aus Landesmitteln und beträgt bei elektronischer Meldung 6,50 €. Für nicht melanotische Hautkrebsarten einschließlich ihrer Frühstadien sind folgende Meldeanlässe an das Krebsregister M-V zu melden: Meldeanlässe + Meldepflicht Nicht-melanotischer Hautkrebs (ICD-10: C44* [...]