Allgemeine Dokumentationshinweise

  • Eine Neoplasie, die zwei oder mehrere benachbarte Abschnitte übergreift und deren Ursprung nicht mehr festgestellt werden kann, soll der Unterkategorie “.8“ (mehrere Teilbereiche überlappend“) zugeordnet werden, sofern nicht genau diese Orts-Kombination anderswo in der ICD-O genannt wird. Der Begriff „überlappend“ beinhaltet, dass die befallenen Teilbereiche benachbart sind.
  • Numerisch aufeinanderfolgende Subkategorien sind häufig anatomisch benachbart. Dies ist nicht immer der Fall (z.B. Harnblase C67). Eine maligne Neoplasie des Ösohagus und des Magens wird unter C16.0 (Kardia) aufgeführt und so verschlüsselt, wohingegen das Karzinom der Spitze und der ventralen Oberfläche der Zunge mit C02.8 verschlüsselt werden muss. Andererseits soll das Karzinom der Zungenspitze mit Ausdehnung auf die ventrale Oberfläche der Zunge mit C02.1 verschlüsselt werden, da sein Ursprung, die Zungenspitze, bekannt ist.
  • Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie, 3. Ausgabe, 2. Revision

Gemäß ENCR-Regeln wird das Diagnosedatum aus den jeweils vorliegenden Angaben, in Reihenfolge mit abnehmender Priorität ausgewählt:

1. Datum der Probenentnahme (Biopsie)
2. Eingangsdatum der Probe beim Pathologen
3. Datum der Pathologischen Befundung
4. Krankenhaus-Einweisungsdatum (aufgrund einer Tumorerkrankung)
5. Falls es keinen KH-Aufenthalt gab, Datum der ambulanten Konsultation (aufgrund einer Tumorerkrankung)
6. Anderer Diagnosezeitpunkt, falls 1., 2. oder 3. nicht zutreffend
7. Todesdatum, wenn keine weiteren Informationen vorliegen

Bei der Angabe der Versichertendaten (Versichertennummer + IK-Nummer) handelt es sich um ein Pflichtfeld, gemäß des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes. Die korrekte und vollständige Übermittlung ist unabdingbar für die Auszahlung Ihrer Meldevergütung.

Besteht für eine Patientin oder einen Patienten keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und ist keine private Krankenversicherung oder ein weiterer Kostenträger mit entsprechender IK-Nummer bekannt, so ist anstelle der Krankenkassen-IK-Nummer des Kostenträgers ein Ersatzkode zu melden. Dieser kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Versichertengruppe Ersatzcode
Selbstzahler 970000011
Kostenträger ohne IK-Nummer (z.B. Gefängnisinsasse) 970001001
Asylbewerber 970100001
Privatversichert, unbekannt 970000022
Keine Angabe zum Kostenträger 970000099

Die Angabe der Versichertennummer ist bei jedem Meldeanlass mit zu übermitteln. Geben Sie bitte unbedingt auch bei privat versicherten Patientinnen und Patienten die Ver­sichertennummer an.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einem privat versichertem Patienten und einem Selbstzahler. Selbstzahler kommen für medizinisch erbrachte Leistungen alleine auf. Privatpatienten hingegen erhalten eine vollständige oder teilweise Erstattung der anfallenden Kosten von Behandlungen.

Substanzen/Protokolle
Informationspaket für Hausärzte