Willkommen beim Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern

Das bundesweit geltende Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) ist am 9. April 2013 in Kraft getreten. Ziel des KFRG ist es unter anderem, die Qualität der onkologischen Versorgung mit Hilfe flächendeckend etablierter Klinischer Krebsregister zu verbessern. Dafür legt das Gesetz die Aufgaben aller Klinischen Krebsregister fest und schafft einen Rahmen für die Vereinheitlichung der Arbeit. Die konkreten gesetzlichen Bestimmungen und datenschutzrechtlichen Regelungen für die Einrichtung und / oder den Betrieb der Klinischen Krebsregister sind jedoch auf Landesebene festzulegen und zu gestalten. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und Wahrung von Datenschutz und Patientenrecht werden die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern auf unterschiedliche Einrichtungen aufgeteilt. Die Einrichtungen selbst sowie die gemeinsamen und speziellen Aufgaben im Rahmen der Krebsregistrierung werden auf diesen Seiten vorgestellt und beschrieben.

Wenn Sie ein Arzt oder ein Ärztin sind, erfahren Sie hier alles zu Ihrer gesetzlichen Meldepflicht.

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Als Patient oder Angehöriger erfahren Sie hier alles zur Krebsregistrierung in M-V und finden Ihren Ansprechpartner.

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Wichtiger Hinweis: Mit der Änderung des Krebsregistrierungsgesetzes verkürzt sich auch in M-V die Meldefrist auf 6 Wochen nach Auftreten des Meldeanlasses. Meldungen dürfen ab dem 01.01.2022 nur noch auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit

11.02.2021 - Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt "Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten" Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

Meldebogen “Malignes Melanom” veröffentlicht

29.07.2020 - Das Zusatz-Modul zur Dokumentation des Malignen Melanoms in Ergänzung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister (GEKID) in Deutschland e. V. wurde am 25.05.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Den dazu gehörenden Meldebogen "Zusatzmodul Malignes Melanom" finden Sie im Bereich Meldebögen.

Onkologie im Dialog

11.12.2019 - Onkologie im Dialog von 10:30 bis 16:30 Uhr Wo: Hörsaal des Kaiserin-Friedrich-Hauses Robert-Koch-Platz 7 10115 Berlin Programm-Flyer A4_Onkologie im dialog_12.11.19 Fragen_Rückmeldebericht-Entwicklung