Forschung & Datennutzung

Gemäß § 65 c SGB V und des KrebsRG M-V ist es eine wesentliche Aufgabe des Klinischen Krebsregisters, Daten für Zwecke der Versorgungsforschung, insbesondere zur Verbesserung der onkologischen Versorgung verfügbar zu machen. Um die Daten für entsprechende Forschungseinrichtungen bereitzustellen und gleichzeitig Patientenrechte zu schützen, werden alle Anträge sorgfältig hinsichtlich der Ziele und des erreichbaren Nutzens geprüft. Dieser Prozess wird durch einen eigens eingerichteten Beirat fachlichen und wissenschaftlich begleitet.

Den Antrag zur Nutzung der Daten sowie die Nutzungsordnung, welche die Voraussetzungen und das Verfahren zur Bereitstellung und Nutzung der Daten regelt, können Sie hier herunter laden.