Meldepflichtige Diagnosen (Auflistung ICD-10-GM-Codes)

ICD-10-GM-Code Bezeichnung Bemerkung
C00.0-C96.9 Bösartige Neubildung außer C77.- bis C79.-und C44*
D00.0-D09.9 In-situ-Neubildungen
D32.0 Gutartige Neubildung der Hirnhäute
D32.1 Gutartige Neubildung der Rückenmarkhäute
D32.9 Gutartige Neubildung der Meningen, nicht näher bezeichnet
D33.0 Gutartige Neubildung des Gehirns, supratentoriell
D33.1 Gutartige Neubildung des Gehirns, infratentoriell
D33.2 Gutartige Neubildung des Gehirns, nicht näher bezeichnet
D33.3 Gutartige Neubildung der Hirnnerven
D33.4 Gutartige Neubildung des Rückenmarks
D33.7 Gutartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Teile des Zentralnervensystems
D33.9 Gutartige Neubildung des Zentralnervensystems, nicht näher bezeichnet
D35.2 Gutartige Neubildung der Hypophyse
D35.3 Gutartige Neubildung des Ductus craniopha- ryngealis
D35.4 Gutartige Neubildung der Epiphyse
D39.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Ovars
D41.4 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Harnblase
D42.- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Meningen
D43.- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Gehirns und des Zentralnervensystems
D44.3 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen: Hypophyse
D44.4 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen: Ductus craniopha-ryngealis
D44.5 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen: Epiphyse
D45 Polycythaemia vera
D46.- Myelodysplastische Syndrome
D47.1 Chronische myeloproliferative Krankheit
D47.3 Essentielle (hämorrhagische) Thrombozythämie
D47.4 Osteomyelofibrose
D47.5 Chronische Eosinophilen-Leukämie [Hypereosinphiles-Syndrom]

Ergänzende Hinweise:

  1. Sekundäre bösartige Neubildungen (C77-C79) werden nicht als gesonderte Diagnose, sondern als Metastase des jeweiligen Primärtumors (ICD-10 C00.0 – C96.9) dokumentiert.
  2. Neubildungen mit Metastasen und unbekanntem Primärsitz (CUP) sollen als C 80.0 kodiert werden.
  3. Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen (C97) sind separat zu melden.
  4. Neubildungen unsicheren und unbekanntem Verhaltens (D37-48) sollten nur in den definierten Ausnahmefällen (s. Tabelle) einbezogen werden. Die Ausnahmen betreffen das ZNS, bestimmte lymphatische, blutbildendende oder verwandte Gewebe sowie die Borderline-Tumoren des Ovars (D39.1) und die Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens der Harnblasentumore (D41.4).
  5. In Mecklenburg-Vorpommern ist der nicht melanotische Hautkrebs einschließlich des Frühstadiums (ICD-10 C 44 und D 04. -) nach KrebsRG M-V §2 (Abs7) zu erfassen.

Die Diagnoseliste nicht-melanozytärer Hautkrebs mit ungünstiger Prognose ist unter folgendem Link hinterlegt: Diagnoseliste nicht-melanozytärer Hautkrebs