Krebsregistrierung in Deutschland

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG vom 3. April 2013) sieht den flächendeckenden Ausbau von Klinischen Krebsregistern (KKR) sowie jährliche landesbezogene Auswertungen der Registerdaten in allen Bundesländern vor.

Ausbau und Betrieb der Klinischen Krebsregister sollen nach bundesweit einheitlichen Kriterien erfolgen. Seitdem stehen die Länder in engem Kontakt und regem Austausch zueinander, um die Krebsregistrierung voran zu treiben.

Die Erhebung von klinischen Diagnose-, Behandlungs- und Verlaufsdaten ermöglicht zu überprüfen, ob bspw. Behandlungen entsprechend der gültigen Leitlinien erfolgt, welchen Nutzen die angewandten Therapien, welche Qualität Diagnostik und Behandlung haben und welche Folgeschritte daraus abzuleiten sind.

Die Auswertung von epidemiologischen Daten ermöglicht es, Unterschiede von Erkrankungsarten oder -häufigkeiten zum Beispiel in Zusammenhang mit bestimmten Medikamenten oder Regionen zu setzen und dadurch Risikoquellen zu erkennen.

Des Weiteren möchte das Krebsregister auch Betroffene persönlich unterstützen, in dem es Daten zu allen Behandlungsschritten ihrer behandelnden Ärzte zur Verfügung stellt.

Sowohl die epidemiologische als auch die klinische Krebsregistrierung erfolgen auf Basis von Bundes- und Landesgesetzen.

Für Betroffene sowie meldende Ärzte und Zahnärzte finden Sie detaillierte Informationen. Für den persönlichen Kontakt stehen wir Ihnen telefonisch und via E-Mail zur Verfügung.