Das Gesetz sieht eine elektronische Meldung vor. Meldungen können über das Melderportal erfasst werden. Für den Zugang stellen Sie bitte einen Antrag:
- Antrag Melderportal-Account (Gemeinschaftspraxen)
- Antrag Melderportal-Account (Klinik)
- Antrag Melderportal-Account (Praxis)
Weiterhin sind Meldung auf einem Meldebogen möglich. Diesen können Sie hier herunterladen.