Die meisten Daten mussten bereits bisher gemeldet werden. Daten zu Diagnose und Behandlung (klinische Daten) sind nach ADT/GEKID und deren organspezifischer Zusatzmodule zu melden. Hinzugekommen sind Daten zu den Patienten (wie z.B. Daten über die bestehende Krankenversicherung) und Daten zur meldenden Stelle (niedergelassene Ärzte: lebenslange Arztnummer, Betriebsstättennummer; Kliniken: Institutionskennzeichen, Abteilungsname), die für die Abrechnung unerlässlich sind.