Nein, Verdachtsdiagnosen sind nicht meldepflichtig. Erst nach klinischer oder histologischer Bestätigung einer Diagnose ist eine Meldung an die zuständige Registerstelle zu tätigen.
Nein, Verdachtsdiagnosen sind nicht meldepflichtig. Erst nach klinischer oder histologischer Bestätigung einer Diagnose ist eine Meldung an die zuständige Registerstelle zu tätigen.