Meldeanlässe

Eine Meldung ist bei folgenden Meldeanlässen an die zuständige Registerstelle zu tätigen.

Sie sind in der Krebsregistrierungsverordnung vom 21.12.2021 ( KrebsRegMeldVO M-V ) näher erläutert:

  1. Stellung der Diagnose nach hinreichender klinischer Sicherung (Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden)
  2. histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose
  3. Beginn oder Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, medikamentöse Therapie, lokale ablative Verfahren und abwartende Therapiekonzepte)
  4. Feststellung einer therapierelevanten Änderung des Erkrankungsstatus
  5. Ergebnis der Nachsorge
  6. Tod des Patienten oder der Patientin, unabhängig davon, ob der Tod infolge der Krebserkrankung eingetreten ist

Bei C44/D04 sind die Meldeanlässe Nr. 4 und 5 nicht zu tätigen.

Aufwandsentschädigung

Meldeanlass Zu melden als: Vergütung mit Leistungsdatum bis zum 31.01.2024 Vergütung mit Leistungsdatum ab dem 01.02.2024
1. Stellung der Diagnose einer Tumorerkrankung nach hinreichender klinischer Sicherung Diagnose 18,00 € 19,50 €
2. Histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose Histologie 4,00 € 4,50 €
3. Beginn oder Abschluss einer therapeutischen Maßnahme, auch Abbruch oder Ablehnung Therapie (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie) 5,00 € 9,00 €
4. Änderung des Erkrankungsstatus (Auftreten von Rezidiven, Metastasen) Verlauf (Statusänderung)* 8,00 € 9,00 €
5. Ergebnis der Nachsorge gemäß Leitlinie Verlauf (Statusmeldung)* 8,00 € 9,00 €
6. Tod des Patienten oder der Patientin Abschluss 5,00 € 9,00 €

* Bei C44/D04, die nicht zu den prognostisch ungünstigen nicht-melanozytären Hauttumoren gehören, sind die Meldeanlässe  Nr. 4 und Nr. 5 nicht zu tätigen. Bei multiplen Auftreten von nicht-melanotischen Hautkrebstumoren eines Patienten, besteht jeweils nur für das erstmalige Auftreten eines histologischen Subtyps (z.B. Basaliom, Plattenepithelkarzinom) eine Meldeverpflichtung. Für vollständige Meldungen wird einmalig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6,50€ ausgezahlt.

Abrechnung

Zentralstelle der Krebsregistrierung
c/o Universitätsmedizin Greifswald
Ellernholzstr. 1 – 2
17475 Greifswald

E-Mail: kkrmv.abrechnung@uni-greifswald.de

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung

Maria Nicolaides
Tel.: 03834-86-22703